TERMINANFRAGE für einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient als Erstinformation für Sie und Ihren Angehörigen. Im Beratungsgespräch erhalten Sie umfangreiche Informationen zu allen Geld- und Sachleistungen, die für die Pflege Ihres Angehörigen möglich sind. Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist in Intervallen verpflichtend. Bei Nichtwahrnehmung kann eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgen.
3 SCHRITTE für SIE | dann übernimmt das Team der agea Pflegedienste GmbH